Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250149 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzes bezüglich der Gestaltung der Beiträge der Hersteller

Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.

Bereitgestellt von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 28.05.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMUV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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