Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250144
(PDF - 26 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
MFG: Nicht-Einführung von Bundes-Ethik-Kommission, von vertraulichen Erstattungsbeträgen und der Ausweitung der Datenlieferungsverpflichtungen der KHs
Die BÄK vertritt Interessen der bei den Landesärztekammern eingerichteten Ethik-Kommissionen: Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“ (SEK) gemäß § 41c Absatz 3 AMG-E aus dem Gesetzentwurf (Folgeanpassungen). Die Spezialisierung von registrierten Ethik-Kommissionen auf Studientypen soll im bestehenden System und ohne Einrichtung einer SEK umgesetzt werden. BÄK Zuständigkeit ärztliche Fortbildung: In § 41d Abs. 1 AMG-E ist ergänzend zu regeln, dass der AKEK die Richtlinien zur Anwendung und Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 im Einvernehmen mit der BÄK erlässt, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. AkdÄ als Fachausschuss BÄK: Nicht-Einführung des vertraulichen Erstattungsbetrags (§ 130b SGB V).
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
30.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]