Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240259 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Pflegeausbildungsumlage für Einrichtungen der Tagespflege

Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.

Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.06.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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