Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240227 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der 41. BImSchV durch Erweiterung um ein Teilfachgebiet IT/OT-Security

Das Risiko von Cyberangriffen auf Industrieanlagen ist zuletzt deutlich angestiegen. Dies gilt auch für Betriebsbereiche nach der StörfallVO, weil diese mit größeren Mengen an gefährlichen Stoffen umgehen. Die Betreiber von Betriebsbereichen nach der StörfallVO sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Anlagen vor Cyberangriffen zu schützen. Die Behörden haben die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Betreiber ihren Pflichten nachkommen. Dabei sind sie auf die Unterstützung durch qualifizierte Sachverständige angewiesen. In der 41. Verordnung zur Durchführung des BImSchG werden derzeit 18 Fachgebiete festgelegt, für welche Sachverständige bekanntgegeben werden können. Ein Fachbereich für das Thema Cybersicherheit fehlt jedoch bisher. Diese Lücke soll zukünftig geschlossen werden.

Bereitgestellt von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 27.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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