Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240173
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Vermarktungsschutzes in Deutschland
Ziel des vfa ist es, die Durchsetzbarkeit des Vermarktungsschutzes zu verbessern. Gemäß § 24b AMG dürfen Generika eines Referenzarzneimittels erst nach Ablauf von zehn bzw. elf Jahren nach Erteilung der Erstzulassung für dieses Referenzarzneimittels in den Verkehr gebracht werden. Der Vermarktungsschutz zielt daher auf einen einheitlichen Starttermin für generischen Wettbewerb vorbehaltlich etwaiger anderer Schutzrechte. Der vfa hält eine Ermächtigung der fachlich bereits im Zulassungsverfahren involvierten Bundesoberbehörden aufgrund der Sachnähe für zielführend, um eine effektive Durchsetzung des Vermarktungsschutzes zu ermöglichen.
Bereitgestellt von:
Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) (R000762)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]