Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240039
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Verzicht auf die Schriftform für den Abschluss von Darlehensverträgen
§ 492 Abs 1 Satz 1 BGB setzt derzeit für den Abschluss von Darlehensverträgen zwingend die Schriftform voraus. Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift. Der Verband setzt sich dafür ein, dass künftig auf diese Notwendigkeit der Schriftform verzichtet wird.
Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755)
am
25.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]