Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240039 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau: Verzicht auf die Schriftform für den Abschluss von Darlehensverträgen

§ 492 Abs 1 Satz 1 BGB setzt derzeit für den Abschluss von Darlehensverträgen zwingend die Schriftform voraus. Schriftform erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift. Der Verband setzt sich dafür ein, dass künftig auf diese Notwendigkeit der Schriftform verzichtet wird.

Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 25.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.05.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern