Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406210231 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung zusätzlicher bürokratischer Lasten für Handwerksbetriebe

Änderungsbedarf besteht bei den gegebenen Möglichkeiten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Während die EU-Richtlinie in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vorsieht und damit die Möglichkeit besteht, nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, sind im Referentenentwurf lediglich die Wirtschaftsprüfer genannt. Erwartet wird, dass hier dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt wird, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsverordnung ESRS und dabei die Begrenzung der in der Lieferkette anforderungsfähigen Datenpunkte auf den VSME wird für notwendig gehalten.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Nach oben blättern