Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406210163
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Ausgestaltung der Gewerbeabfallentsorgung und Entlastung der Abfallerzeuger von umfangreichen Dokumentationspflichten
Praktische Probleme der Abfallerzeuger, Abfälle, z.B. bei Bau- und Ausbaumaßnahmen im Bestand (Sanierung, Renovierung), getrennt zu erfassen und zu halten, werden durch eine Ausweitung der Berichtspflichten weder gelöst noch vermieden; z.B. praxisferne Ermittlung von Jahreswerten nach § 3/ 3a. Die vorgesehene bzw. ausgeweitete Einbindung von Sachverständigen, insbesondere für die (notwendigerweise) nachträgliche Betrachtung einer Abfallerfassung auf Baustellen, sehen wir kritisch. Betroffene Unternehmen sollten weder regelmäßig (kostenpflichtige) externe Beratung in Anspruch nehmen müssen noch sollte ihre Dokumentation gem. § 3 (3) S. 5 von Sachverständigen überprüft werden müssen.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]