Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406210135 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtende Elementarschadenversicherung

Wir schlagen dazu kollektives Pflichtsystem vor, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Wer eine private Elementarschadenversicherung hat, wird von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit. Es wird ein Risikopool zur Regulierung von erweiterten Elementarschäden auf Ebene des Bundeslandes eingerichtet (bzw. gemeinsame Poollösungen mehrerer Bundesländer). Die Bundesländer entscheiden eigenständig über die Ausgestaltung Der Betrieb des Risikopools sowie die Leistungsregulierung werden an private Versicherer ausgeschrieben Im Schadensfall reguliert der Risikopool bis die Rücklage aufgebraucht ist (ggf. nach Quote).

Bereitgestellt von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8732 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen

Betroffene Interessenbereiche (3)

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