Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406210071 (PDF - 27 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G

Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.

Bereitgestellt von:
The Mobility House (R004883) am 21.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 11.03.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (10)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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