Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200118 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
GWB-Novelle Keine neuen Möglichkeiten zur öffentlich-rechtlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts

Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.

Bereitgestellt von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.06.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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