Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200083 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen. Umsetzung im Jahressteuergesetz 2024

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz ist zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterzuentwickeln: Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, ist die Differenz auszuzahlen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Die Steuergutschrift muss aktuell mindestens bei 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Die Regelung sollte im Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen werden.

Bereitgestellt von:
Zukunftsforum Familie e.V. (R000582) am 20.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern