Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200045 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Der Erstattungsbetrag des Originals gilt auch fürs Generikum. Hersteller brauchen ihn vorab. Wir fordern ein Auskunftsrecht für Planungssicherheit.

Da der vertrauliche Erstattungsbetrag des Originals auch für das folgende Generikum als Preisobergrenze fort gilt, muss der generische Hersteller den Erstattungsbetrag mit einem gewissen Vorlauf kennen, um seinen Markteintritt kalkulieren zu können. Wir haben uns für ein Auskunftsrecht eingesetzt.

Bereitgestellt von:
Pro Generika e.V. (R000211) am 20.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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