Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190092 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Die gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sollen unverändert beibehalten werden. Zwar legt der aktuelle Koalitionsvertrag fest, dass die Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen „auf das Angemessene“ begrenzt werden sollen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. März 2024, Az. C-563/22, die in Deutschland übliche Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (sogenannte Aktiv-Passiv-Methode) für mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vereinbar erklärt. Auch der Bundesgerichtshof hat diese Berechnungsmethode in ständiger Rechtsprechung als angemessen anerkannt.

Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.05.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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