Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190052 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Keine Regelung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben im PostG.

Das Postgesetz ist der falsche Ort für Maßnahmen zur Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Das gilt sowohl für den Marktzugang als auch für die Überwachung von Subunternehmern. Die geplanten Vorgaben in § 73 PostModG für Pakete mit erhöhtem Gewicht sollten ersatzlos gestrichen werden. Insbesondere die Forderung des Bundesrates nach einem Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten in der Kurier- und Paketbranche ist nicht zielführend.

Bereitgestellt von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10283 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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