Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180144
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Anrechnung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs durch Änderung der 37. BImSchV
Die Verordnung setzt neue europäischen Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe um. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. Neste setzt sich für folgende Aspekte ein: - THG-Quote und Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe anheben - RFNBOs als Zwischenprodukt auch für Bioraffinerien anerkennen (§ 3 Absatz 7)
Bereitgestellt von:
Neste Germany GmbH (R000959)
am
24.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10131 (Vorgang) [alle SG hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 1. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10646 (Vorgang) [alle SG hierzu]
zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/9844, 20/10131 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
- Automobilwirtschaft [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Schifffahrt [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]