Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180134
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Der Verbund begrüßt, dass zertifiziert kompostierbare Bioabfall-Beutel weiterhin über die Biotonne in Deutschland entsorgt werden dürfen und ein bundeseinheitliches Design zur Wiedererkennung mit dem Anhang 5 geschaffen wurde. Der Verbund sieht es kritisch, dass nicht alle Sammelhilfen im Gesetzestext gleichrangig behandelt wurden und fordert eine verpflichtende Zertifizierung aller Bioabfall-Sammelhilfen nach gleichen Regeln (same level playing field). Desweiteren muss bei einer Novellierung der BioAbfV gewährleistet sein, dass die zukünftig verpflichtend industriell kompostierbaren Anwendungen nach den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusammen mit Lebensmittelabfällen über die Bioabfallsammlung entsorgt werden dürfen.
Bereitgestellt von:
Verbund kompostierbare Produkte e.V. (R003444)
am
18.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Abfallwirtschaft