Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180080 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Existenzsichernde Honorare für Dolmetscher und Übersetzer bei Beauftragung durch die öffentliche Hand

Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 20.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (37)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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