Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180045
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verantwortlichkeiten bei der Drohnendetektion an Flughäfen
Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion. Die ADV zeigt damit auf, dass Flughäfen bei der Sichtung von Drohnen Mitwirkungsverpflichtungen zur Fortsetzung des sicheren Flughafenbetriebs wahrnehmen, aber weder durch internationale noch nationale Vorgaben zur Detektion von Drohnen verpflichtet sind. Der fehlenden Rechtsverantwortung folgend bestehen auch keine Kostenträgerverpflichtungen der Flughäfen für Drohnendetektion.
Bereitgestellt von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]