Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170124 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht

Die EU hat beschlossen, dass große und mittlere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften künftig im Rahmen ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Der VDZ setzt sich nun für eine pragmatische Umsetzung der Regelungen ins Handelsrecht ein. So sollten aus Sicht des VDZ doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Ferner sollte der Lagebericht erst zur Offenlegung in ein maschinenlesbares Format gebracht werden. Zuletzt fordert der VDZ, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte auch durch andere Berufsgruppen als lediglich Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auch durch die EU-Richtlinie gegeben und sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung so erfolgen.

Bereitgestellt von:
Verein Deutscher Zementwerke e.V. (R000549) am 23.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.04.2024 an:

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