Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170114 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Nominierung von D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention

Die EU-Kommission plant die Siloxane D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention über persistente organische Schadstoffe zu nominieren. Dabei handelt es sich um wichtige Monomere für die Herstellung von Polymeren für Silikone. In der EU fallen D4/D5/D6 bereits unter eine - auch von der DBC begrüßten - REACH-Beschränkung. Die DBC teilt aber die Sorge der Silikonhersteller, dass die Stockholm Konvention nicht geeignet ist, um diese EU-Beschränkung auf die internationale Ebene zu übertragen. Für die Nominierung ist ein Ratsbeschluss notwendig.

Bereitgestellt von:
Deutsche Bauchemie (R000871) am 21.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Nach oben blättern