Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170114
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Nominierung von D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention
Die EU-Kommission plant die Siloxane D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention über persistente organische Schadstoffe zu nominieren. Dabei handelt es sich um wichtige Monomere für die Herstellung von Polymeren für Silikone. In der EU fallen D4/D5/D6 bereits unter eine - auch von der DBC begrüßten - REACH-Beschränkung. Die DBC teilt aber die Sorge der Silikonhersteller, dass die Stockholm Konvention nicht geeignet ist, um diese EU-Beschränkung auf die internationale Ebene zu übertragen. Für die Nominierung ist ein Ratsbeschluss notwendig.
Bereitgestellt von:
Deutsche Bauchemie (R000871)
am
21.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]