Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170108
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erhaltung des geltenden AGB-Rechts auch im B2B-Bereich als Mitglied der Verbändeinitiative Pro AGB-Recht
Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
Bereitgestellt von:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. (R001888)
am
24.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11466 (Vorgang) [alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]