Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170108 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erhaltung des geltenden AGB-Rechts auch im B2B-Bereich als Mitglied der Verbändeinitiative Pro AGB-Recht

Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.

Bereitgestellt von:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. (R001888) am 24.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11466 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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