Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170065 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist.

Bereitgestellt von:
MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. (R000855) am 17.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 26.04.2024 an:

  • Versendet am 26.04.2024 an:

  • Versendet am 02.04.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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