Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170004 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG)

Die DGMKG meldet zum KHVVG Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen aus NRW an. Die Bandbreite des Fachgebietes, die fachgebietsübergreifende sowie interdisziplinäre Betätigungen – insbesondere an Zentren, wird bislang nicht hinreichend abgebildet. In der Leistungsgruppe 28 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe die als Kooperation nicht notwendiger Weise am Standort erbracht werden muss, geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (R000505) am 24.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 09.04.2024 an:

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