Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406140049 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Dezentrale KWK explizit ins GEG aufnehmen zur effizienten Residuallastdeckung Strom und Wärme

Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) (R000948) am 14.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 12.06.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (12)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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