Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130099 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
REACH Beschränkungsvorschlag hautsensiblisierende Stoffe (Skin sensitizer restriction)

Die Beschränkung gilt für alle Stoffe, die gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen (CLP) als hautsensibilisierend (H 317) eingestuft sind. Über eine dynamische Verlinkung zur CLP-Verordnung soll u. a. jeder Farbstoff, der in Zukunft im Rahmen der CLP-Verordnung als H 317 eingestuft wird, automatisch auch von der Beschränkung unter REACH erfasst werden. Der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagene Regelungsansatz schießt über das Ziel hinaus, ist weder fachlich gerechtfertigt noch in der Praxis für Unternehmen und Marktaufsichtsbehörden rechtssicher umzusetzen

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (R002005) am 14.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 12.04.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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