Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130095 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern einführen (Gewalthilfegesetz)

Jeden Tag bleibt gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt – entweder weil es keine Frauenhausplätze gibt oder weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Viele Frauen bleiben dadurch anhaltender Gewalt im eigenen zu Hause ausgesetzt und laufen Gefahr, getötet zu werden. Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle wird aktuell die Verantwortung für die Finanzierung ihres Schutzes auf die gewaltbetroffenen Frauen abgewälzt. Der VAMV setzt sich dafür ein, einen Rechtanspruch auf Schutz und Beratung zu schaffen. Der Bund muss für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen sorgen und sich zu einer einzelfallunabhängigen Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bekennen.

Bereitgestellt von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795) am 18.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 13.06.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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