Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130067
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Handwerkerausnahme auf Caterer/Gastronomie (Befreiung von der Mautpflicht)
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Fraglich ist, inwiefern Caterer/Gastronomen auch unter den Anwendungsbereich der Handwerkerausnahme fallen können.
Bereitgestellt von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 270/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]
- Mittelstandspolitik