Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130052 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz

Gesetzeslücke im SGBII soll geschlossen werden, damit Verurteilte nach dem BtmG "Therapie statt Strafe" nach §35 BtmG erhalten können auch, wenn die Krankenkassen für die Leistungen zuständig sind.

Bereitgestellt von:
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (R002233) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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