Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406120039 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden

Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.

Bereitgestellt von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.05.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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