Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406120039
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden
Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
Bereitgestellt von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789)
am
26.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]