Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406120014
(PDF - 20 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Unterhaltsrechts
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
Bereitgestellt von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795)
am
18.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.08.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Familienpolitik [alle SG hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]