Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406110002 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxidspeicherung und Kohlendioxidtransport

Deutschland muss gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bis zum Jahr 2045 das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Zudem sollen nach dem Jahr 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Das BMWK schlägt für die Zielerreichung die Nutzung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden „CCS“) vor. Der DVGW befürwortet die Änderung des gesetzlichen Rahmens, um die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid zu ermöglichen, unter der Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen.

Bereitgestellt von:
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein (R000916) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid Speicherungsgesetzes
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid Speicherungsgesetzes

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern