Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406100059 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Kindergrundsicherung einführen

Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.

Bereitgestellt von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795) am 18.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (10)

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