Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040050 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Referentenentwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Über die Corporate Sustianability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen sich die privaten Banken für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen für kleine, nicht-komplexe Institute (SNCI), Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.

Bereitgestellt von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (R001458) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.04.2024 an:

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