Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040036
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht
Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.
Bereitgestellt von:
rehaVital Gesundheitsservice GmbH (R003954)
am
04.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]