Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406040035 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Frist zur Zertifikatseinreichnung bei Biogasanlagen

Die BioSt-NachV beinhaltet eine Fristsetzung binnen derer Biogasanlagen ein Zertifikat einreichen müssen, damit Anlagen, die mehr als 1 MW produzieren, nachweisen können, dass eingesetztes Substrat aus nachhaltigem Anbau stammt (§§ 3, 4 BioSt-NachV). Ziel ist eine Gesetzesänderung, dass diese zeitliche Frist -konkret ist dies der 30.04.2023 (wenn mangels Verfügbarkeit von Auditoren das Zertifikat nicht eingereicht werden kann) - ausgesetzt bzw. verlängert wird, damit die Gewährung der Zahlungen auf Basis des EEG erfolgen kann, wobei die Fristaussetzung aber nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit, sondern bestenfalls generell erfolgen soll.

Bereitgestellt von:
Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. (R003684) am 18.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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