Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405300019
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Strafverschärfung des unbefugten Eindringens in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zum Schutz der Reisenden und des Luftverkehrs
Das Ziel ist eine Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs und der Reisenden. Die Strafverschärfung sollte im Luftsicherheitsgesetz verankert werden. Die ADV befürwortet den von der „Ampel-Koalition“ im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens strafrechtlich ahnden zu können. Dazu zählt auch das Festkleben auf dem Rollfeld bzw. der Start- und Landebahn oder der Versuch dazu. Im LuftSiG sollten keine weiteren Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Reisenden beim Boarding gestellt werden.
Bereitgestellt von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13350 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle SG hierzu]
- Terrorismusbekämpfung [alle SG hierzu]