Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405290036 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11849 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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