Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405280035 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
RefE zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

Der DAV begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs, das UmwRG an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um verschiedenen Entscheidungen nachzukommen. Der Entwurf wird diesem Anspruch im Wesentlichen, aber nicht vollauf gerecht. Bei der zentralen Regelung des § 1 UmwRG, die den Anwendungsbereich des Gesetzes und damit den Umfang der Klagerechte festlegt, läuft der Entwurf Gefahr, bereits jetzt hinter den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zurückzubleiben. Vorzugswürdig erscheint die nach dem Alternativvorschlag vorgeschlagene Einführung einer Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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