Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405280001
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern
Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung (für mindestens zwei Betriebsveranstaltungen p.a.) soll im Jahressteuergesetz 2024 inkludiert werden um die Auftragslage der Veranstaltungswirtschaft zu verbessern und Mitarbeiterbindung in Unternehmen wirtschaftszweigübergreifend zu erhöhen.
Bereitgestellt von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278)
am
18.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Arbeitslosenversicherung [alle SG hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]