Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405280001 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern

Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung (für mindestens zwei Betriebsveranstaltungen p.a.) soll im Jahressteuergesetz 2024 inkludiert werden um die Auftragslage der Veranstaltungswirtschaft zu verbessern und Mitarbeiterbindung in Unternehmen wirtschaftszweigübergreifend zu erhöhen.

Bereitgestellt von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 18.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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