Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405270010 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Steuerbefreiung der Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters

Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.

Bereitgestellt von:
Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. (R000654) am 17.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 22.05.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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