Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405240005 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen

Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

Bereitgestellt von:
Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (R000918) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.04.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (4)

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