Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405220036 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte einführen

Das deutsche Recht schreibt nur unzureichend vor, welche Herkunftsangaben auf verarbeiteten Produkten stehen müssen. Oftmals ist nur die Firma genannt, welche für das Produkt verantwortlich ist und über die Herkunft der Hauptzutaten ist dabei nichts bekannt. Beispielsweise kommt ein großer Teil des in Deutschland verwendeten Apfelsaftkonzentrats aus China, was für den Kunden nicht ersichtlich ist. Um den Verbrauchern mündige Entscheidungen beim Einkauf zu ermöglichen, müssen Informationen über die Herkunft der Produkte und Zutaten verpflichtend auf den Verpackungen genannt werden. Nur wenn regionale Lebensmittel auch als solche erkannt werden, können diese auch bevorzugt werden. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel (wertgebende Zutaten) ist nötig.

Bereitgestellt von:
Obstregion Bodensee e.V. (R005390) am 14.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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