Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405070005 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitszuweisung für ÖbVI zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG

Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.

Bereitgestellt von:
DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (R000968) am 16.05.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
  • Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterrecht; Immobilienwertermittlung; Geoinformationen

Betroffene Bundesgesetze (1)

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