Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405060015
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen.
Bereitgestellt von:
TRATON SE (R001565)
am
20.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]