Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404250001
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beteiligungsprozess zur Prüfung der Baustellenverordnung
Die Bundesregierung hat die Baustellenverordnung (BaustellV) zum 1. April 2023 novelliert, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Ziel ist es, durch effektive Sicherheitsmaßnahmen bereits in der Planungsphase Unfallrisiken und kostentreibende Störungen des Bauablaufs zu verhindern. Insgesamt soll die Novellierung den Arbeitsschutz auf Baustellen weiter verbessern und die Zusammenarbeit der Gewerke optimieren. Im Zuge der Verbändebeteiligung vom 23. September 2022 zur Ersten Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung wurde ein Beteiligungsprozess ins Leben gerufen, an dem der VSGK neben anderen Berufsverbänden teilgenommen hat.
Bereitgestellt von:
VSGK Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. (R005309)
am
26.04.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]