Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404150002 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
DGMKG: Änderungen Leistungsgruppe, belegärztliche und AOP Leistungen, Förderung Weiterbildung; BDO: Einführung belegzahnärztlicher Leistungen

Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.

Bereitgestellt von:
RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt (R000366) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 09.04.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Aufträge zu dieser Stellungnahme/diesem Gutachten (1)

  1. Auftrag

    Als Hauptstadtrepräsentant für DGMKG und BDO formuliere ich Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen welche ich an Regierungsvertreter oder Abgeordneten sende sowie diesen gegeb. zusätzlich über andere Organisationen zur Kenntnis reichen. Ich nehme an Verbändeanhörungen im BMG oder im Deutschen Bundestag teil, nehme Kontakt zum Bundesministerium für Gesundheit sowie den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages auf und organisiere parl. Abende auf denen Regierungsvertreter oder Abgeordnete zugegen sind.

    Auftraggeber/-innen (2):

    1. DGMKG - Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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