Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2404120003 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
IFSG-Ergänzung um die Zoonose Borreliose, § 1 IFSG Zweck des Gesetzes

Der Schaden in volkswirtschaftlicher Dimension durch Borreliose fordert die Ergänzung des IFSG. Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 33 IFSG sollen Zecken im Rahmen der Ersten Hilfe entfernen, sofern das Einverständnis der Eltern vorliegt.

Bereitgestellt von:
TechnaNova (R005631) am 15.04.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern