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4 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
- Beschreibung: Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 18.06.2026
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, den verlässlichen Einsatz der Reserve zu ermöglichen und damit den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 13.06.2026
- Beschreibung: Der BDKJ begleitet das Gesetzgebungsverfahren zum Reservestärkungsgesetz aus einer jugend-, bildungs- und friedensethischen Perspektive. Das Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für junge Menschen in der Reserve fair und verlässlich zu gestalten. Im Zentrum stehen dabei: - Der gesetzliche Schutz von Bildungsbiografien durch verlässliche Zurückstellungsgründe für Auszubildende und Studierende (§ 10 ResG). - Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Alltag junger Menschen durch den Abbau proaktiver Meldepflichten und damit verbundener Bußgeldrisiken (§ 23, § 42 ResG). - Die Digitalisierung und Entbürokratisierung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens (§ 2 KDVG). - Der Schutz der zivilen Lebensbiografie bei der Festlegung von Höchstgrenzen für verpflichtende Reservedienste (§ 6 ResG).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):