Regelungsvorhaben
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3 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (3)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Abgrenzungsfragen stellen sich etwa bei der beruflichen (Weiter-)Bildung, die unter den Voraussetzungen des Anhangs III, Ziffer 3 und bei Tätigkeiten des Personalwesens (z.B. Personalauswahl, Leistungsbeurteilungen o.ä.) die unter den Voraussetzungen des Anhangs III, Ziffer 4 der KI-VO als Hochrisiko-Anwendung gel-ten können. Unklar erscheint aktuell etwa, welche aufsichtliche Zuständigkeit für einen KI-Einsatz bei Bildungs- oder Personalmaßnahmen einer EbAV gilt. Spielt es womöglich eine Rolle, wenn diese KI-Anwendungen sich auf Personen in Aufsichts- oder Leitungspositionen oder auf Inhaber von Schlüsselfunktionen beziehen? Hier regen wir Ergänzungen im Begründungsteil an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Die aba sieht die geplante Änderung von § 15 FinDAG kritisch, die es der BaFin ermöglichen würde, sich Kosten erstatten zu lassen, die durch die Heranziehung dritter Personen als Verwaltungshelfer nach § 11 Absatz 1 Satz 3 des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes entstehen würden. Erfahrungshintergrund ihrer kritischen Haltung sind Kosten- und Aufwandssteigerungen Erfahrungen mit dem neu geschaffenen § 35 Abs. 1 Nr. 10 VAG, der die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der DORA-VO zum Gegenstand der Abschlussprüfung gemacht hat.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Aufsichtsverstöße würden im VAG an einer Stelle gebündelt erfasst. Für EbAV und Versicherer bestehen ohnehin bereits Bußgeldvorschriften im VAG; die KI-bezogenen Verstöße könnten dort als neue Tatbestän-de aufgenommen werden, anstatt in einem separaten Gesetz fragmentiert zu sein. Zudem könnte die BaFin ggf. nahtlos ihre Eingriffsbefugnisse nutzen. Dies wäre auch im Sinne der Transparenz: Für beaufsichtigte Unternehmen wäre es leichter nachvollziehbar, wenn im zuständigen Aufsichtsgesetz (VAG) die Pflichten und Folgen verankert sind. Insgesamt zielt dieser Vorschlag darauf ab, Rechtsklarheit und Effizienz zu steigern und Fragmentierung gering zu halten, wovon sowohl Aufsicht als auch Unternehmen profitieren, wenn nicht zwei getrennte Sanktionsregime nebeneinander existieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):